Podcast der Deutschen Anwaltauskunft - Urteil der Woche (182): Abschleppen in der Ladezone
2010-04-26 byWer sein Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot mit dem Zusatz “Ladezone werktags 8-12 h” abstellt, darf in der Regel für ein paar Minuten stehen bleiben, um sein Auto zu be- oder entladen. Anders ist es allerdings, wenn dort zusätzlich mobile Halteverbotsschilder wegen eines Umzugs aufgestellt sind – dann kann das Abschleppen rechtmäßig sein.
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