Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (268): Wenn die Ware einen Makel hat
2012-02-06 byDer Käufer einer Ware mit einem Mangel muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen Mangel zu beheben. Er darf sich ansonsten nicht auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen, entschied das Amtsgericht München. Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall.
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