Podcast der Deutschen Anwaltauskunft - aktuell: Resturlaub rechtzeitig nehmen!
2010-03-09 byMit dem 31. März können die Urlaubstage aus dem vergangenen Jahr verfallen, die noch nicht genommen worden sind. Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Resturlaub aus dem vorherigen Jahr auf das nächste Jahr übertragen werden kann. Dieser soll dann in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs genommen werden. Dies gelte allerdings nicht, wenn der Tarifvertrag dafür einen späteren Zeitpunkt vorsehe, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft.
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