Podcast der Deutschen Anwaltauskunft - Urteil der Woche (187): Krachende Kokosnüsse sind kein Mangel

2010-06-14 by

Wer an seinem Urlaubsort Mängel feststellt, muss seinen Reiseveranstalter benachrichtigen. Die Anzeige gegenüber der örtlichen Hotelleitung genügt nicht. So entschied das Oberlandesgerichts Koblenz in einem Fall, in dem Kokosnüsse eine nicht unerhebliche Rolle spielten.

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