Podcast der Deutschen Anwaltauskunft - Urteil der Woche (189): Autopanne - Polizeieinsatz muss bezahlt werden

2010-06-28 by

Wenn ein liegengebliebener Lkw eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, muss der Fahrzeughalter für den Polizeieinsatz aufkommen. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer selbst die Stelle mit einem Warndreieck abgesichert und die Polizei gar nicht gerufen hat.

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