Magazin: Arbeiten trotz Krankschreibung – ist das erlaubt?

 Muss man sich vom Arzt „gesund schreiben“ lassen, wenn man sich wieder fit fühlt und zur Arbeit gehen möchte? Es ist ein Rechtsmythos – und mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Offiziell heißt es Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Landläufig wird der gelbe Schein als Krankschreibung bezeichnet. Und die rechtlichen Konsequenzen sind klar geregelt, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Jede Krankschreibung sagt ja: Voraussichtlich braucht er eine Woche oder acht Tage, so der Arzt, bis der Mann wieder gesund ist. Wenn ich vorher fit bin und gesund bin, kann ich auch arbeiten gehen. Die Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. – Länge 15 sec.

Das heißt: Wer sich gesund fühlt, kann ohne weiteren Arztbesuch wieder arbeiten gehen. Eine „Gesundschreibung“ als Gegenstück zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es nicht.

O-Ton: SFX

Ein weiteres Gerücht besagt: Wenn man trotz Krankschreibung zur Arbeit geht, verliert man seinen Versicherungsschutz. Wer dann bei der Arbeit einen Unfall habe, würde keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Auch das stimmt nicht. Swen Walentowski:

O-Ton: Wenn ich die Absicht habe, an meinen Arbeitsplatz zu fahren und zu arbeiten und zu meinem Arbeitgeber zu fahren, dann gilt auch wieder der Versicherungsschutz. Es würde sich dann um einen Wegeunfall und um einen Arbeitsunfall handeln. – Länge 12 sec.

Wer sich also trotz Krankschreibung auf den direkten Weg zur Arbeit macht, genießt in der Regel von der Haustür an den gleichen Versicherungsschutz wie alle anderen Arbeitnehmer.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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