Magazin: Debatte um Hinterbliebenenschmerzensgeld

Nach der Germanwings Katastrophe debattiert ganz Deutschland immer noch um die Einführung eines Hinterbliebenenschmerzensgeld. Auch der Gesetzgeber hat das Thema aufgegriffen. Aber: Es gibt viele Fragen. Einige davon wollen wir nun klären.

Beitrag.

Flugzeugabstürze bringen Themen häufig auf die Tagesordnung, dabei passieren Unfälle jeden Tag. Ein Beispiel: Der Ehemann wird in seinem Auto schwerverletzt – und wird dadurch zum Pflegefall. Dies macht die Gattin aufopferungsvoll bis an die Grenze ihrer Kräfte. Eigentlich steht ihr dafür auch eine Entschädigung zu, sagt Prof. Dr. Christian Huber von der RWTH in Aachen:

O-Ton: Jetzt hängt es davon ab, und das ist ein ganz entscheidender Punkt, nicht nur im Tötungsfall, sondern auch im Verletzungsfall, die Frau in der Lage ist, eine seelische Krankheit von erheblichem Gewicht nachzuweisen. – Länge 12 sec.

Denn ohne diesen Nachweis gibt es in Deutschland keine Entschädigung – trotz intensiver Pflege des Gatten rund um die Uhr.

O-Ton: Nach meinen Vorstellungen ist es so: Wir treiben momentan ganz viel Aufwand für Sachverständigenkosten. Und es springt nach sehr langer Verfahrensdauer relativ wenig dabei raus. Nach meinem Dafürhalten müsste in solchen Fällen allein die seelische Belastung ohne Nachweis einer seelischen Krankheit entschädigungspflichtig sein. – Länge 15 sec.

Momentan tobt die Debatte zu den Einzelheiten, unter anderem auch darüber, welche Summen als Schmerzensgeld gezahlt werden sollen? Soll jeder Hinterbliebene einen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld haben oder soll es für jeden Todesfall einen Gesamtbetrag geben, den die Hinterbliebenen unter sich aufteilen müssen? Und: Wer zählt überhaupt zu den Hinterbliebenen?
Mehr Informationen zu diesem Thema unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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