Anmoderation: Wenn Piloten oder Lokführer streiken, kommt der Verkehr in Deutschland weitgehend zum Erliegen. Egal, ob es Urlauber, Geschäftsreisende oder Wirtschaftslieferungen trifft – das Verständnis für die Verspätungen und Ausfälle hält sich mehr und mehr in Grenzen. Arbeitsministerin Andrea Nahles will die Macht von Berufsgewerkschaften begrenzen.
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Der Gesetzentwurf aus dem Nahles-Ministerium besagt Folgendes: Bei einem Streit zwischen Gewerkschaften, wer in einem Betrieb wen in Tarifverhandlungen vertreten darf, soll ein unabhängiger Dritter, etwa ein Notar, prüfen, wer die Mehrheit hat – und diese Gewerkschaft ist dann federführend für die Tarifverhandlungen zuständig. Dr. Benedikt Jürgens von der PEAG-Unternehmensgruppe:
O-Ton: Dass, was da momentan passiert, ist also höchst problematisch, dass da kleine Gewerkschaften so viel Macht entfalten können. Das ist kein zufrieden stellender Zustand, keine Frage. Andererseits ist es natürlich aufgrund der Koalitionsfreiheit, einem Grundrecht in Deutschland, sehr schwierig, das Ganze rechtlich einzugrenzen. – Länge 15 sec.
Kernpunkt des Gesetzes ist das Mehrheitsprinzip. Allerdings: Auch bei der Gewerkschaft Verdi blickt man mit Skepsis auf den Entwurf. Berno Schuckart-Witsch:
O-Ton: Ich denke mal, dass das vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden muss. Ich denke, wir sollten auf Arbeitnehmerseite – und das geht natürlich auch in Richtung GdL – gucken, dass wir gemeinsam agieren, damit der Gesetzgeber nicht mit solchen Massnahmen agieren muss. – Länge 12 sec.
Weitere Streiks sind derzeit nicht ausgeschlossen. Dennoch sieht Peag-Experte Benedikt Jürgens noch eine weitere Möglichkeit, die Konfliktparteien an den Verhandlungstisch zurück zu holen:
O-Ton: Das kann möglicherweise auch mit öffentlichem Druck passieren. Ich denke, die Stimmung in der Bevölkerung ist nicht mehr gerade von Sympathie geprägt. Das muss man ganz klar sagen. Vielleicht ist das der richtige Weg, eine Lösung zu finden. Aber verfassungsrechtlich sehe ich das als sehr problematisch an. – Länge 14 sec
Und insofern dürften die Richter in Karlsruhe das letzte Wort zu dem Gesetzentwurf haben.
Absage.
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