O-Ton + Magazin: Kaputte Ticketautomaten rechtfertigen keine Schwarzfahrt

Anmoderation: Wenn der Fahrkartenautomat auf dem Bahnsteig streikt, darf man trotzdem nicht schwarzfahren. Kommt eine Kontrolle, dann muss man Strafe zahlen. Auch wenn die Meinung weit verbreitet ist, man könnte doch in diesem Fall eine Ausnahme machen.

Fahren ohne gültigen Fahrausweis ist eine Straftat, die Juristen nennen es „Erschleichung von Beförderungsleistungen“.

Bettina Bachmann ist Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie können nicht einfach, wenn Sie kein Ticket lösen können, weil der Automat zum Beispiel kaputt ist, schwarz fahren. Es ist und bleibt eine Schwarzfahrt, wenn Sie ohne Ticket in den Zug steigen. Sie müssen dokumentieren, dass der Automat kaputt war. Das ist ganz wichtig. Sie müssen vielleicht auch noch die zuständige Stelle informieren, dass der Automat nicht funktioniert. Und versuchen, möglichst schnell ein Ticket nachzulösen. Also beim Zug zum Beispiel, sobald sie eingestiegen sind, auf den Schaffner zugehen und sagen „Ich bin hier ohne Ticket. Könnte ich bitte nachlösen“. – Länge 32 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Kaputte Ticketautomaten rechtfertigen keine Schwarzfahrt

Anmoderation: Wenn der Fahrkartenautomat auf dem Bahnsteig streikt, darf man trotzdem nicht schwarzfahren. Kommt eine Kontrolle, dann muss man Strafe zahlen. Auch wenn die Meinung weit verbreitet ist, man könnte doch in diesem Fall eine Ausnahme machen. Wir klären diesen Rechtsirrtum auf.

Beitrag:

Das hat wohl jeder schon einmal erlebt – Ticket am Automaten kaufen und die Kiste verweigert den Dienst. Die Antwort dazu aus berufenem Munde! Bettina Bachmann ist Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie können nicht einfach, wenn Sie kein Ticket lösen können, weil der Automat zum Beispiel kaputt ist, schwarz fahren. Es ist und bleibt eine Schwarzfahrt, wenn Sie ohne Ticket in den Zug steigen. – Länge 10 sec.

Und das Fahren ohne gültigen Fahrausweis ist eine Straftat, die Juristen nennen es „Erschleichung von Beförderungsleistungen“. Doch was macht man nun? Früh am Morgen, ein einziger Automat auf dem Bahnsteig und weit und breit keine Hilfe in Sicht?

O-Ton: Sie müssen dokumentieren, dass der Automat kaputt war. Das ist ganz wichtig. Sie müssen vielleicht auch noch die zuständige Stelle informieren, dass der Automat nicht funktioniert. Und versuchen, möglichst schnell ein Ticket nachzulösen. Also beim Zug zum Beispiel, sobald sie eingestiegen sind, auf den Schaffner zugehen und sagen „Ich bin hier ohne Ticket. Könnte ich bitte nachlösen“. – Länge 22 sec.

Dokumentieren kann man beispielsweise mit dem Handy – und ein Foto vom defekten Automaten machen. Gut ist es auch, wenn andere Reisende als Zeugen zur Verfügung stehen. Jedenfalls muss man sich absichern, wenn man trotzdem fahren will. Steigt man ohne Ticket und ohne entsprechende Beweise ein, ist der Fall klar. Bettina Bachmann:

O-Ton: Dann sind Sie der Dumme, Sie dürfen nicht einfach ohne Ticket fahren. – Länge 5 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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