Merkel will Designschutz der Autohersteller für Ersatzteile nicht lockern

 Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Forderung des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) abgelehnt, den Designschutz für sichtbare Autoersatzteile zu lockern. Merkel sieht beim Thema Reparaturklausel „keinen Anlass, ihre Position in Frage zu stellen“, heißt es in einem Brief von Ministerialdirektor Michael Wettengel an den ZDK, der der Automobilwoche vorliegt.

EU-Kommission und das Europäische Parlament wollen schon seit 2007 den Designschutz lockern, der Autoherstellern bei Ersatzteilen wie Scheinwerfern, Kotflügeln und Stoßfängern im Fall von Reparaturen ein faktischen Monopol einräumt. Den Vorschlag einer gelockerten Richtlinie lehnt Merkel jedoch ab. „Deutschland gehört neben Frankreich, der Tschechischen Republik, Schweden und Rumänien zu den Staaten, die den Richtlinienvorschlag im Ergebnis ablehnen“, heißt es in dem Brief.

„Der ZDK wird sich mit dieser Antwort nicht zufriedengeben und das weitere Vorgehen in den nächsten Wochen mit anderen beteiligten Interessengruppen koordinieren“, sagte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz der Automobilwoche. ZDK-Präsident Robert Rademacher und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk hatten im November Merkel gebeten, sich im EU-Ministerrat für die Lockerung der Europäischen Designrichtlinie einzusetzen. Die Richtlinie regelt, dass sichtbare Ersatzteile nur durch Originalteile der Hersteller ersetzt werden dürfen.

Das trifft nach Meinung des ZDK die Verbraucher sowie kleine und mittelständische Kfz-Betriebe gleichermaßen. So seien die Preise für diese unter das Herstellermonopol fallenden Ersatzteile besonders hoch und in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als andere Ersatzteile. Das Thema ist für Teilehandel und Werkstätten von großer Bedeutung: Laut Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) geht es um ein Marktvolumen von zwölf bis 13 Milliarden Euro in der EU.