Mindestlohn von 8,84 Euro für Taxibranche gegenwärtig nur durch geringere Kraftstoffkosten zu schultern

Zur Festlegung des neuen Mindestlohns von 8,84 Euro je Stunde erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP, Thomas Grätz:

„Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wird die Taxi- und Mietwagenbranche wie schon vor zwei Jahren vor erhebliche Probleme stellen.

Bereits bei der Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro mussten wir gewaltige Klimmzüge unternehmen, in der Folge wurden in vielen Tarifgebieten die Fahrpreise deutlich angehoben.

Im Gegensatz zu allen anderen Branchen können Taxi- und Mietwagenunternehmen ihre steigenden Kosten nicht direkt an die Kunden weitergeben. So bedarf die Anhebung des Taxitarifs der Genehmigung durch die Kommunen. Wir werden versuchen, neue Tarifverhandlungen mit den Gemeinden zu vermeiden. Den notwendigen Spielraum geben uns die derzeit geringeren Kraftstoffkosten. Allerdings sind die Einsparmöglichkeiten der Taxi- und Mietwagenbranche endlich, bei vielen Unternehmen „knirscht“ es erheblich. Die Folge sind reduzierte Angebote mit längeren Wartezeiten in schwächer frequentierten Stunden.

Zudem haben wir starke Unterschiede im Taxigewerbe zwischen ländlichen Gebieten und Großstädten. Während auf dem Lande Taxis heute praktisch schon komplett die Funktion des öffentlichen Nahverkehrs übernommen haben und zahlreiche Auftragsfahrten für Schulen, Krankenkassen und Behörden übernehmen, ist dies in Städten anders. Hier wird die Dienstleistung häufig spontan in Anspruch genommen – Kalkulationen werden dabei deutlich schwieriger, Einnahmen können kaum geplant werden.

Hier sind auch die öffentlichen Auftraggeber wie bei Schul- oder Krankenfahrten in der Pflicht. Es kann nicht sein, dass wir künftig 8,84 Euro zahlen sollen, bei öffentlichen Ausschreibungen aber derjenige gewinnt, der mit seinem Angebot deutlich unter diesem Stundenlohn liegt.“