„Das Gericht ist unserer Klage gefolgt, die in der Mitsubishi-Werbung eine unzulässige vergleichende Werbung und eine pauschale Herabsetzung und Verunglimpfung von Mitbewerbern sah“, sagte Andreas Ottofülling, Rechtsanwalt der Wettbewerbszentrale, der Automobilwoche.
Vor dem Hintergrund der massiven Toyota-Rückrufe hatte Mitsubishi versucht, Kapital aus dem Thema zu schlagen. In der umstrittenen Aktion hatte sich der inzwischen abgelöste Mitsubishi-Deutschlandchef Martin van Vugt im Stil der Terroristenfahndung der 70er-Jahre unter der Überschrift „Dringend gesucht“ über Wettbewerbsmodelle mokiert und beispielsweise zum Opel Vectra erklärt: „Gesucht wegen seines langweiligen Designs.“ Zugleich warb der Autobauer mit dem Angebot, das eigene Fahrzeug gegen den neuen Mitsubishi Outlander zu tauschen.
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