O-Ton: Abbruch von Ebay-Auktionen?

 Eine Auktion bei Ebay kann abgebrochen werden. Nach Meinung der Gerichte dürfen Anbieter eine Auktion spätestens zwölf Stunden vor ihrem Ende abbrechen, wenn sie zum Beispiel bei der Beschreibung des Artikels oder bei der Eingabe eines Start- oder Mindestpreises einen Fehler gemacht haben.

Unter Umständen können Käufer auch Schadenersatz geltend machen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Da wird der Wert der Sache gemessen und die differenz zum Kaufpreis – das ist meistens der Schadensersatz. Wenn ich etwas für 5.000 Euro bekommen hätte, was sonst 7.000 Euro wert ist, dann muss mir der Verkäufer 2.000 Euro Schadensersatz zahlen. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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