Wer seinen Anhänger am Straßenrand abstellt, darf dies nur mit einem dafür zugelassenen Kennzeichen tun. Wer ein anderes Kennzeichen anbringt, begeht Kennzeichenmissbrauch. Dies entschied das Bayerische Oberste Landesgericht. Ein Kennzeichenmissbrauch kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ja, Sie müssen Ihren Anhänger mit einem korrekten Kfz-Kennzeichen versehen und nicht mit einem einem falschen. Und wenn Sie das nicht machen, dann ist es Kennzeichenmissbrauch und Sie werden bestraft. – Länge 10 sec.
Mehr unter www.verkehrsrecht.de.