Das Gewinnspiel klingt verlockend, die Anmeldung ist schnell ausgefüllt und schon ist es zu spät: Man ist in eine sogenannte Abofalle getappt und hat unwissentlich einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen.
Man kommt aber auch wider raus, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Da kommt regelmäßig kein Vertrag zustande. Oftmals gibt es da nur einen Button, wo drauf steht: „Anmelden“. Das reicht eben nicht aus, sondern es müsste auf dem Button stehen „zahlungspflichtig bestellen“. Oft denkt man, man meldet sich zum Preisausschreiben an und dann hat man ein Abo oder eine Mitgliedschaft abgeschlossen. Dann kommt man ganz leicht aus dem Vertrag raus. Und dann einfach in jedem Fall schriftlich widerrufen. Nicht einfach nichts tun. Das ist immer die zweitbeste Lösung. – Länge 27 sec.
Mehr Fälle und mehr Tipps unter anwaltauskunft.de.
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