Wenn in einer Klinik Patienten einen Operationstermin absagen, müssen sie meist keine Stornogebühr als Schadensersatz bezahlen. Entsprechende Regelungen sind häufig unwirksam.
So entschied auch das Amtsgericht München. In dem Fall wollte eine Schönheitsklinik für einen abgesagten Termin 60 Prozent der Behandlungsgebühren, insgesamt knapp 1.500 Euro.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, kann mir eine Schadenersatzforderung auch beim normalen Arzt drohen?
O-Ton: Es geht um den Schaden. Wenn es nur ein normaler Untersuchungstermin ist und das Wartezimmer ist eh rappelvoll, wird der Arzt mir keinen Schaden nachweisen können. Zumal, wenn ich Kassenpatient bin, wo er sowieso nur auf Budget abrechnen kann. Bei besonderen Behandlungen lieber noch einmal prüfen, ob ich nicht früher absagen kann. Ansonsten kann ich womöglich Schadensersatz zahlen müssen. Bei normalen Behandlungen eher nicht. – Länge 23 sec.
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