Größere Wohnmobile müssen spätestens sechs Jahre nach ihrer Erstzulassung jährlich zur Hauptuntersuchung. Dagegen klagte der Besitzer eines Wohnmobils – und verlor.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Mann nicht Recht, sondern hat entschieden, dass Wohnmobile – wenn sie älter als sechs Jahre sind – auch jedes Jahr beim TÜV vorgestellt werden müssen. – Länge 15 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de
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