O-Ton: Ärztlicher Behandlungsfehler – was muss der Patient beweisen?

Möchte ein Patient einen Arzt wegen eines Behandlungsfehlers in Anspruch nehmen, muss er seinen Anspruch schlüssig darlegen. Der Vorwurf der Fehlbehandlung muss wenigstens plausibel sein. Fehlt es daran, gibt es keinen Anspruch, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

In dem Fall ging es um eine Zahnwurzelbehandlung, die angeblich nach mehr als zwei Monaten Tinnitus hervorgerufen hatte.

O-Ton: Eine solche Erkrankung kann vielerlei Ursachen haben. Wichtig ist, dass ich zu meinem Arzt gehe und sage: Worauf ist denn das zurück zu führen? Dann kann der natürlich sagen: Zahnbehandlung kann sein, aber die Schlussfolgerung nach zweieinhalb Monaten – das ist schon sehr ungewöhnlich. Es muss wenigstens nachvollziehbar und plausibel sein, dass die Folgeerkrankung auf der ersten Behandlung beruht. – Länge 28 sec.

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