O-Ton: Amokfahrt in Blumenstand – für das Opfer ein Arbeitsunfall

 Auch Verletzungen am Arbeitsplatz durch Amokfahrer können ein Arbeitsunfall sein. In dem Fall war eifersüchtiger Ex-Mann mit dem Auto in den Blumenstand seiner Frau gerast. Die Berufsgenossenschaft wollte nicht zahlen. Begründung: Das war ein rein privater Konflikt. Das Sozialgericht Berlin sah den Fall anders.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, es liegt hier ein Arbeitsunfall vor. Es geht vielleicht nicht nur um das Beziehungsdrama, sondern auch darum, dass er ihren wirtschaftlichen Erfolg und ihre Existenz vernichten wollte – also nicht nur die Tötungsabsicht, sondern auch den Blumenstand zerstören. Außerdem wäre nicht klar gewesen, ob jetzt gerade die Frau da war oder vielleicht auch eine Angestellte. Hier liegt ein Arbeitsunfall vor, somit kann sie auch den weitreichenden Schutz der Berufsgenossenschaft genießen. – Länge 24 sec.

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