Zwar muss man sich in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren nicht zur Sache äußern, jedoch sollte man seine Mitwirkungspflichten als Fahrzeughalter beachten. Schickt man den übersandten Fragebogen gar nicht zurück, muss man direkt mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen, entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Man muss nicht immer etwas eingestehen, aber mitwirken muss man. Wann man die bögen nicht zurück schickt, dann kann direkt ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Wissen viele nicht, hat aber das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg noch einmal klar gestellt. Hier ging es auch noch um den Inhaber eines größeren Fuhrparks. Und da hat die Behörde gesagt: Wenn der uns nicht einmal eine Antwort gibt auf unseren Anhörungsbogen – wer ist gefahren? – Nicht mal sagt, er weiß es nicht. Dann gibt es sofort eine Fahrtenbuchauflage und das war rechtens. – Länge 30 sec.
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