O-Ton: Anschnallpflicht gilt nur während der Fahrt

 Zwar müssen Sicherheitsgurte während der Fahrt grundsätzlich angelegt werden. Kommt es jedoch nach einem ersten Unfall zu einem zweiten, dann haftet man nicht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, wenn Sie nicht angeschnallt fahren, verstoßen Sie ja gegen die Schadensminderungspflicht und Ihnen wird ein Mitverschulden zur Last gelegt, dass zur Kürzung Ihres Schadensersatzanspruches führt. In dem Fall war es aber so, dass das Fahrzeug schon stand und die Frau gerade aussteigen wollte, um die Unfallstelle zu sichern. Es bestand keine Anschnallpflicht mehr, so dass derjenige, der auf das Fahrzeug aufgefahren ist, den Schaden in voller Höhe tragen muss, es kommt zu keiner Kürzung eines Schadens aufgrund eines Mitverschuldens. Denn es bestand keine Anschnallpflicht mehr. – Länge 30 sec.

Mehr zu dieser Entscheidung unter verkehrsrecht.de

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