O-Ton: Anspruch auf Echthaarteil bei der Krankenkasse

Einen „haarigen“ Fall hatte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zu verhandeln: Eine 55-jährige Frau leidet an Schuppenflechte, kreisrunder Haarausfall ist die Folge. Die kahlen Stellen wollte sie mit einem handgeknüpften Echthaarteil abdecken. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten von 1.290 Euro ab und wollte nur bis zum Höchstbetrag von 511 Euro bewilligen.

Vor Gericht hatte die Frau Erfolg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Gutachter im Prozess hat gesagt: Eine ganze Perücke erschwert die Atmung der Kopfhaut. Die Schuppenflechte wird eher schlimmer als besser. Und im Übrigen sei es dann besser, ein maßgefertigtes Echthaarteil für die betroffenen Stellen anzufertigen. Deshalb hat sie einen Anspruch darauf, die Krankenkasse muss die Kosten übernehmen. – Länge 32 sec.

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