Unfallopfer haben fast immer Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung ihnen den Anwalt bezahlt. Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte vor dem Gang zum Rechtsbeistand erst selbst mit der Versicherung redet und sich erst später einen Anwalt nimmt, entschied das Landgericht Chemnitz.
Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Da hat das Gericht gesagt: Er hat sich zwar selbst erst einmal bemüht, aber stand dann völlig vor Schranken. Es ging noch um eine Schadensmeldung, die nicht da war, das Auto musste repariert werden, etc. Das kann er wirklich nicht selber tun, schließlich muss man ja auf Augenhöhe sein mit der gegnerischen Versicherung und dafür braucht man einen Anwalt. – Länge 17 sec.
Mehr Informationen zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.
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