O-Ton: Anwohner klagen erfolgreich gegen Fahrradstraße

Eine Fahrradstraße ist vielleicht wünschenswert, darf aber nicht überall eingerichtet werden. Ist auch der Autoverkehr erlaubt, muss die Fahrgasse ausreichend breit sein.

Ist das nicht der Fall, kann ein Anwohner durchsetzen, die Fahrradstraße zu untersagen, entschied das Verwaltungsgericht Hannover. Das gesamte Wohngebiet war bereits eine 30 km/h Zone.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Fahrradstraßen dürfen dann angelegt werden, wenn sie zum Schutz der Radfahrer zwingend erforderlich sind. Das war nicht der Fall, weil die Straße so eng war, dass sie nicht dem Schutz der Radfahrer gedient hätte, sondern eine Gefährdung für sie dargestellt hätte. Damit war die Klage der Anwohner vor dem Verwaltungsgericht Hannover erfolgreich. – Länge 20 sec.

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