O-Ton: Arbeitgeber müssen Hunde am Arbeitsplatz nicht dulden

 Der Chef muss es nicht hinnehmen, dass der Hund einer Mitarbeiterin durch seine Aggressivität Kollegen und Arbeitsabläufe stört. Der Arbeitgeber darf der Angestellten daher verbieten, ihren Hund mit zur Arbeit zu bringen, entschied das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn es mal erlaubt war oder andere Arbeitnehmer ihren Hund auch mitbringen können, kann er es auch nur einzelnen Personen verbieten – wenn andere dadurch beeinträchtigt werden. Ein aggressiver Hund hat am Arbeitsplatz gar nichts verloren, da kann der Chef sein Direktionsrecht ausüben und sagen: „Nein, der Hund darf nicht mit!“. Selbst wenn andere Kollegen ihren Hund mitbringen dürfen und ich es bisher durfte. – Länge 29 sec

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