O-Ton: Arbeitnehmer müssen ihr Gehalt nicht verschweigen

 In vielen Arbeitsverträgen ist festgelegt, dass Arbeitnehmer untereinander nicht über ihr Gehalt sprechen dürfen. Aber ob diese Vertragsklausel erlaubt ist? Arbeitnehmer dürfen nicht daran gehindert werden, mit Kollegen über ihr Gehalt zu sprechen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ein Arbeitnehmer darf sein Gehalt nennen, selbst wenn das in den Arbeitsverträgen anders geregelt ist. Ein Verbot würde mein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzten. Etwas anderes könnte nur gelten bei Jobs in ausgesprochen herausgehobener Position, dann kann das untersagt werden. Dem normalen Arbeitnehmer nicht, dann sind solche Klauseln zur Verschwiegenheit unzulässig. – Länge 23 sec

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.