Wer sich um einen Arbeitsplatz bewirbt, schaut manchmal schon vorher in der neuen Firma vorbei – zur Besichtigung oder zum TagesPraktikum. Und was passiert bei einem eventuellen Unfall? Es kommt darauf an, was in der Satzung der Berufsgenossenschaft geregelt ist. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Das reine Interesse der Bewerberin an einem Kennenlernen des potenziellen Arbeitgebers ist hingegen unversichert.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: In dem Fall ging es darum: Ist dieses kleine Probearbeiten oder eine Besichtigung auch doch eine Besichtigung? Klammer auf – dann gesetzliche Unfallversicherung. Da hat das Gericht gesagt: Ja, es ist mit vergleichbar. Sie hat bei der Besichtigung des Unternehmens und ihres künftigen Arbeitsplatzes hat sie sich verletzt und deshalb stand sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. – Länge 23 sec.
Mehr unter anwaltauskunft.de