O-Ton: Arbeitsunfall bei Schlägen durch Kollegen auf dem Heimweg

Wird ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg von einem Kollegen geschlagen, kann ein Arbeitsunfall vorliegen. Voraussetzung ist, dass der Streit im Zusammenhang mit dem Heimweg stand.

In dem Fall waren Bauarbeiter auf der Rückfahrt von der Baustelle in Streit geraten, am Ende wurde der Täter wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Opfer müsse von der Berufsgenossenschaft entschädigt werden, so des Landessozialgerichts Baden-Württemberg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Es lag hier eine dienstliche Tätigkeit vor. Der Kläger sollte die Bauarbeiter von der Baustelle nach Hause bringen. Und das ist an sich eine versicherte Tätigkeit. Gestritten wurde dann letzten Endes über die Modalitäten der Fahrt. Also Fenster auf oder Fenster nicht. Das gehört zur versicherten Tätigkeit. Die Fahrt war versichert, deshalb liegt ein Arbeitsunfall vor und die Berufsgenossenschaft muss zahlen. – Länge 24 sec.

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