O-Ton: Arbeitsunfall im Homeoffice?

Ein Arbeitnehmer, der morgens auf dem Weg von seinen privaten Wohnräumen zum Homeoffice auf einer Treppe in der Wohnung verunglückt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Es liegt weder ein Wegeunfall noch ein Unfall auf einem „Betriebsweg“ vor, entschied das Landessozialgericht NRW.

Auch wenn der Mann auf der Treppe komplizierte Verletzungen erlitt, ist dies kein Arbeitsunfall.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn ich also im ersten OG schlafe und gehe dann die Treppe runter, um mich im Erdgeschoss in mein Arbeitszimmer zu setzen, dann bin ich bei einem Sturz auf der Treppe nicht versichert. Das ist ein Klassiker. Also, der Treppenflur der Wohnung ist immer privates Risiko. Das Treppenhaus im Büro ist es meist auch, also man will das die Leute nicht besser stellen, die von zuhause aus arbeiten. – Länge 22 sec.

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