O-Ton: Arbeitsunfall in der Raucherpause

 Wenn man sich auf dem Rückweg von der Raucherpause verletzt, dann ist dies kein Arbeitsunfall. Geklagt hatte eine Dame, die ausgerutscht war und sich den Arm brach. Ihre Begründung, es sei unerheblich, ob man die Pause zum Essen oder zum Rauchen nutze, erkannte das Sozialgericht Berlin nicht an.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Klage war erfolglos. Das Gericht hat gesagt, es sei eine völlig private und freie Entscheidung jedes Einzelnen, ob er zum Rauchen geht oder nicht. Essen und Trinken sei hier etwas anderes, beim Kantinenunfall läge ein Arbeitsunfall vor. Aber Rauchen dient ausschließlich der eigenen Lust, also von daher kein Arbeitsunfall. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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