O-Ton + Magazin: Arzt muss Patient von sich aus auf Nachbesserungsbedarf hinweisen

 Ein Zahnarzt macht einen groben Fehler, wenn er einen Patienten ohne ausdrücklichen Hinweis darauf nach Hause schickt, dass eine von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist. Der Zahnarzt muss dem Patienten dann 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

So entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Und dann hat das Gericht gesagt. Nee, wenn der Arzt weiß – und er muss ja schlauer sein als sein Patient – dann muss er darauf hinweisen, dass da noch etwas nachgebessert werden muss. Er kann nicht einfach was Falsches einbauen und dann mal gucken: Kommt er oder kommt er nicht. – Länge 18 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

Magazin: Arzt muss Patient von sich aus auf Nachbesserungsbedarf hinweisen

Ein Zahnarzt macht einen groben Fehler, wenn er einen Patienten ohne ausdrücklichen Hinweis darauf nach Hause schickt, dass eine von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist. Der Zahnarzt muss dem Patienten dann Schmerzensgeld zahlen. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Alles begann mit einer Brücke. Allerdings: Die war nicht so optimal, wie sie hätte sein sollen.

O-Ton: Es blieb eine Kante zwischen der Brücke und dem natürlichen Zahn. Beim Zahnfleisch kann das zu Entzündungen führen. Das war dann der Fall – der Patient ging erst ein Jahr später zu seinem Zahnarzt und sagte „Also irgendetwas stimmt hier nicht“. – Länge 20 sec

…schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft den Fall. Aber das Vertrauen war dahin, unser Patient wechselte den Zahnarzt für die weitere Behandlung. Und wollte von seinem früheren Zahnarzt Schmerzensgeld.

O-Ton: SFX

Doch der Zahnarzt lehnte ab. Seine Begründung:

O-Ton: Na, der muss mir erst einmal die Möglichkeit geben, dass ich den Fehler beseitigen kann. – Länge 9 sec.

Doch was für eine defekte Zahnbürste aus dem Warenhaus gilt, gilt bei der Zahnbrücke nicht. Und das sah auch das Gericht so – und verdonnerte den Zahnarzt zu 1.000 Euro Schmerzensgeld. Swen Walentowski:

O-Ton: Und dann hat das Gericht gesagt. Nee, wenn der Arzt weiß – und er muss ja schlauer sein als sein Patient – dann muss er darauf hinweisen, dass da noch etwas nachgebessert werden muss. Er kann nicht einfach was Falsches einbauen und dann mal gucken: Kommt er oder kommt er nicht. – Länge 18 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.