O-Ton: Atemalkoholanalyse als Beweismittel nur bedingt geeignet

Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar streiten die Experten unter anderem auch über die Beweise bei Alkoholfahrten. Während die Strafverfolgungsbehörden seit Jahren fordern, Beschuldigte bei auch durch die Atemalkoholanalyse überführen zu können, lehnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins dies weiterhin ab.

Geschäftsführerin Bettina Bachmann über die Vorteile der Analyse von Blut- gegenüber Atemproben:

O-Ton: Blut können Sie aufbewahren und nochmals schauen, ob wirklich der Wert, der damals ermittelt wurde, zutrifft. Das ist bei der Atemalkoholanalyse nicht der Fall. Es kommt auf die Genauigkeit der Messmethode an. Deshalb setzt sich der Deutsche Anwaltverein dafür ein, dass die Blutalkoholanalyse beibehalten wird. – Länge 18 sec.

Ausführlich dazu unter verkehrsrecht.de.

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