O-Ton: Auch Arbeitnehmer muss fristlose Kündigung begründen

Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen – allerdings muss auch hier, wie umgekehrten Falle beim Rauswurf durch den Chef – die Begründung stimmen. In dem Fall hatte ein Mitarbeiter mehrfach keinen Lohn erhalten.

Darauf hat er seinen Arbeitgeber abgemahnt – aber ebenfalls auch ohne Erfolg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dann hat er aber festgestellt, dass das nicht richtig wirkte und musste eigentlich von der Zahlungsunwilligkeit seines Arbeitgebers ausgehen. Und das ist ein schwerwiegender Grund. Erstens höhere Beträge. Zweitens längerer Zeitraum. Drittens festgestellte Zahlungsunwilligkeit. Kündigungsgrund da, fristlose Kündigung rechtmäßig! – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de

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