Auch in einem Freizeitbad müssen Regeln und Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. Wer offensichtliche und jedermann einleuchtende Vorkehrungen missachtet und dadurch einen Unfall verursacht, haftet für den Schaden und muss bei Verletzungen möglicherweise auch Schmerzensgeld zahlen. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz. In dem Fall wollten zwei Männer eine Rutsche in entgegengesetzter Richtung benutzen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Trotzdem sind zwei Männer, obwohl sie schon Mitte 30 waren, in die Röhre von unten hinein gekrabbelt. Es kam, wie es kommen musste. Einer hat die Rutsche benutzt, sie stießen zusammen und alle verletzten sich. Derjenige, der gerutscht war, erlitt sogar eine Teilfraktur des Schienbeinkopfes. Das Gericht sprach ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zu. Die männer haben wirklich alles missachtet, was man über ein Spaßbad wissen kann, nämlich: Es gibt Wasserrutschen – und die sind nur von oben zu benutzen. – Länge 29 sec.
Mehr zu diesem Fall unter anwaltauskunft.de.
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