O-Ton: Auch Ersatzteile müssen bei Kauf mangelfrei sein

Auch Ersatzteile für Autos dürfen keine Mängel haben. Die Ansprüche daran steigen, je hochwertiger der Motor ist. Ist das Vertrauen in den Verkäufer massiv erschüttert, kann der Käufer auch direkt vom Kauf zurücktreten, edntschied das Oberlandesgericht Koblenz.

In dem Fall entsprach ein Porsche-Motor weder der Beschreibung, hatte keine Freigabe und die Herstellernummer fehlte.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da konnte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten ohne dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben zu haben nachzubessern. Denn das Vertrauensverhältnis war dermaßen zerstört, weil drei Eigenschaften nicht überein gestimmt haben. Da muss man nicht die Möglichkeit zum Nachbessern geben. Insbesondere, wenn auch die Motorkennnummer herausgeschliffen wurde. Das lässt doch schon einige Rückschlüsse zu. – Länge 27 sec.

Den ganzen Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de zum Nachlesen.

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