Ist jemand nach dem Gesetz zur Straßenreinigung verpflichtet, besteht diese Pflicht auch im hohen Lebensalter. Eine 95-jährige Frau hatte mit Verweis auf ihr Alter argumentiert, sie müsse Laub oder Schnee nicht mehr beseitigen. Das Verwaltungsgericht Berlin sah dies aber anders.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Sie müssen unabhängig vom Lebensalter immer Eis, Schnee und Laub räumen. Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind, dann müssen Sie Leute beauftragen. Sie können das ja delegieren. Aber Sie können sich nicht darauf berufen und sagen: „Ich bin zu alt, um den Schnee zu räumen und deshalb muss ich das nicht“. – Länge 18 sec.
Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.
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