O-Ton: Auch im Karneval kassiert die GEMA

 Wenn in Deutschland geschützte Musik aufgeführt wird, kassiert die GEMA – das gilt auch im Karneval. Zwar gilt das Aufführungsrecht nicht ewig, sondern nur 70 Jahre, aber die aktuellen Hits sind meist jünger. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.:

O-Ton: „Viva Colonia“, „Die Hände zum Himmel“ und „Superjeilezick“ – jeder kennt diese Schlager, die im Karneval besonders gern gesungen werden. Aber: Man muss halt wissen, dass diese Lieder jemand geschrieben hat und daran auch Rechte hat. Deshalb muss man für die Nutzung, wenn ich eine Party nicht privat veranstalte, dann muss ich als Veranstalter an die GEMA auch Nutzungsgebühren bezahlen. – Länge 25 sec.

Die Gebühren reichen dabei von knapp 20 Euro für eine kleine Veranstaltung ohne Eintritt bis zu weit über 1000 Euro für Großveranstaltung. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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