O-Ton: Auch Sturz im Suff kann Arbeitsunfall sein

 Wenn ein Betriebsratsmitglied auf einer beruflichen Tagung mit knapp zwei Promille stürzt und sich schwer verletzt, ist das nach Auffassung des Sozialgerichts Heilbronn ein Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft wollte mit Hinweis auf den Alkoholpegel nicht zahlen – die Richter sahen das anders.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Die Richter haben gesagt, dass es bei Tagungen oft keine Trennung zwischen dienstlichen und privaten Gesprächen gibt. Es vermischt sich oft beides und deshalb ist auch das gesellige Beisammensein nach der tatsächlichen Sitzung oft noch dienstlich geprägt und deshalb es auch dem Schutz der Berufsgenossenschaft, nämlich ein Sturz ist dann ein Arbeitsunfall. – Länge 22 sec.

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