Seit einigen Jahren ist Tierschutz in Deutschland Staatsziel. Das bedeutet, dass Tiere nicht mehr Gegenstände sind, wie das früher rechtlich definiert war. Heißt beispielsweise konkret, dass man seine Tiere nicht hungern lassen darf oder anderweitig quälen.
Und: Verletzt man ein Tier, muss man dem Halter die Kosten für die Behandlung komplett erstatten, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Früher galt: das man nur die Arztkosten in soweit erstatten muss, wie der Sachwert des Tieres war. Also: Hat er 150 Euro gekostet, dürfen die Behandlungskosten nicht 150 Euro überschreiten. Jetzt wird das Tier als Rechtsträger anerkannt, also muss man auch die Kosten von beispielsweise 300 Euro übernehmen – also auch Kosten, die über das Tier hinausgehen. – Länge 21 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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