O-Ton: Auf Morddrohung folgt fristlose Kündigung

Eine ernsthafte Drohung gegen einen Vorgesetzten rechtfertigt eine fristlose Kündigung, so das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Das gilt auch dann, wenn die Drohung aufgrund möglicherweise eingeschränkter Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt schuldlos erfolgt sein sollte. In dem Fall hatte ein Mann seinen Chef mit verstellter Stimme am Telefon bedroht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Also, da muss man auch nicht mehr abmahnen. Schwere Bedrohung, also in diesem Fall mit dem Mord – er hat am Telefon zwar anonym gesagt: „Ich stech‘ Dich ab!“. Aber man konnte das ganz gut nachvollziehen, weil er eine markante Stimme hatte und der Vorgesetzte ihn an seiner Stimme erkannt hatte. Da half ihm auch nicht der Anruf aus einer Telefonzelle. – Länge 22 sec.

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