Wer ausparkt, muss besonders vorsichtig sein. Bei Unfällen spricht der allererste Anschein für die Schuld des Ausparkenden. So entschied auch das Amtsgericht München. In dem Fall ging es um eine Kollision mit einem Schaden von knapp 2.000 Euro.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie ausparken und sich in den fließenden Verkehr einordnen, dann haben Sie eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Und falls es zu einem Unfall kommt, wenn Sie ausparken, dann ist es ganz schwierig nachzuweisen, dass Sie diese Sorgfaltspflicht nicht verletzt haben. – Länge 16 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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