Ein Autofahrer, der sehr nah an einer Hauswand entlang fährt, muss besondere Vorsicht walten lassen. Er kann sich nicht auf die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers berufen, wenn er einen an der Hauswand befestigten Blitzableiter streift. So war es einem Autofahrer ergangen – der rund 800 Euro Reparaturkosten vom Eigentümer des Hauses erstattet haben wollte.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Dem hat das Amtsgericht München nicht stattgegeben. Es vertrat die Auffassung, dass derjenige, der ganz nah an einer Hauswand entlang fährt, eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen muss – und ganz genau gucken muss, ob da etwas aus der Hauswand rausragt oder nicht. – Länge 20 sec.
Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de.
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