O-Ton: Augenklinik darf kostenlose Eignungschecks anbieten

Eine Augenlaserklinik darf kostenlose Checks für eine mögliche operative Korrektur einer Fehlsichtigkeit anbieten. Allerdings: Die Werbung dafür darf aber nicht den Eindruck erwecken, dass Ärzte diese kostenlosen Tests durchführen, entschied das Oberlandesgericht München.

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und meinte, dass solche Eignungschecks nicht handelsüblich seien.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Da hat das Gericht gesagt: Ja, auch Augenkliniken dürfen kostenlose Augen-Checks anbieten. Allerdings: Nur unter der Voraussetzung, dass es nicht Ärzte machen, sondern Patientenberater. Damit nämlich ist das Verhältnis zwischen Optiker und Patientenberater vergleichbar. Man würde in den Wettbewerb eingreifen, wenn Ärzte dies kostenlos machten. – Länge 22 sec.

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