O-Ton: Auto-Posing kann in der Innenstadt verboten werden

Hochjagen des Motors im Leerlauf, hochtouriges Fahren in niedrigen Gängen, starkes Beschleunigen mit durchdrehenden Reifen, plötzliches Abbremsen mit Reifenquietschen. Das nennt man auch Autoposing – und es kann verboten werden.

Dies musste ein Jaguar-Fahrer lernen, der in mehreren Fällen wegen seines lauten Fahrstils aufgefallen war. So entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Sie so fahren, dass unnötiger Lärm und unnötige Emissionen vermieden werden. Und wenn Sie sich daran nicht halten, in dem Sie mit Ihrem Auto posen – also Motor aufdrehen, anfahren, abbremsen – und es dann zu einer Lärmbelästigung kommt und zu erhöhten Emissionen, dann kann Ihnen eine Stadt verbieten, in dem Gebiet zu fahren. – Länge 22 sec.

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