Entgegen weit verbreiteter Meinung haben Autofahrer im Kreisverkehr nicht automatisch Vorfahrt. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins unter Berufung auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München hin.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft.
O-Ton: Wenn Sie im Kreisverkehr fahren, dann haben Sie nur dann immer Vorfahrt, wenn bei der Einmündung zum Kreisel die Zeichen Kreisverkehr und Vorfahrt gewähren angebracht sind. Ansonsten gilt auch im Kreisverkehr rechts vor links. – Länge 16 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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