Je tiefer die Temperaturen fallen, desto weniger Spaß macht es, mobil zu sein. Für Autofahrer ist der Winter am gefährlichsten: Schnee, Straßenglätte und vor allem das tückische Blitzeis erhöhen das Risiko für Unfälle. Autofahrer sollten wissen: Sie müssen ihre Fahrweise dem winterlichen Wetter anpassen – und gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Auf jeden Fall darf folgende Aussage nicht kommen: Es war doch glatt, ich konnte den Unfall nicht vermeiden. Dann greift sofort der Anscheinsbeweis. D.h. Alles spricht dafür, dass der Autofahrer sein Fahrzeug nicht beherrschen konnte, weil es glatt war. Und deswegen ist er immer in der – zumindest – Mithaftung. Selbst wenn der andere ihm die Vorfahrt genommen hat. Konnte ich nicht mehr rechtzeitig bremsen, weil es glatt war – also bin ich mit dran. – Länge 28 sec.
Ausführlich dazu unter anwaltauskunft.de.
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