O-Ton: Autofahrer unter Drogen haftet auch zivilrechtlich

Wer unerlaubt und dann auch noch unter Drogen Auto fährt, macht sich nicht nur strafbar, sondern muss auch selbst für den Schaden aufkommen. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann entwendete in einem Autohaus den Schlüssel eines Wagens, setzte sich ans Steuer und fuhr davon. Einen Tag später entdeckte die Polizei dann den gestohlenen Pkw und blockierte das Fahrzeug. Dennoch fuhr der Mann gegen das Einsatzfahrzeug und flüchtete. Es entstand ein Schaden von 20.000 Euro. – Länge 22 sec.

Die muss der Mann nun bezahlen. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de

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