O-Ton: Autokreditvertrag: Rückabwicklung bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsinformation

Ein Verbraucher kann seinen Autokreditvertrag wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung wirksam widerrufen. In diesem Fall erhält er nicht nur sämtliche gezahlten Raten zurück, er muss auch weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. So entschied das Landgericht Ravensburg.

In den Widerrufsbedingungen fehlte ein Hinweis darauf, dass der Käufer keinen Wertersatz für die Nutzung zahlen müsse. Dies war nur in den Darlehensbedingungen angegeben.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das ist in dem Fall insbesondere für denjenigen ein Leckerbissen gewesen, der vom Vertrag zurück getreten ist. Weil er nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn er musste keine Nutzungsentschädigung entrichten für die Zeit, in der er das Auto gefahren ist. Er hat sein ganzes Geld zurück bekommen und durfte quasi das Auto umsonst fahren. – Länge 22 sec.

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