O-Ton: Autounfall im Ausland – welches Recht gilt?

Bei Verkehrsunfällen im EU-Ausland kann man seine Ansprüche grundsätzlich auch in Deutschland geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn der Unfallgegner eine ausländische Versicherung hat. Allerdings: Die Rechtsprechung kann sich manchmal trotzdem schwierig gestalten – Beispiel bei einem Unfall in Italien.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Allerdings müssen Sie beachten, dass es sein kann, dass italienisches Recht vom deutschen Gericht angewendet wird und auch italienische Beweislastregeln. Damit ist das Prozessrecht das deutsche, also welches Gericht ist zuständig, wie müssen Schriftsätze eingereicht werden, aber die Beweiswürdigung richtet sich nach dem Recht, nach dem der Fall entschieden werden muss. Und das kann auch ausländisches Recht sein in Deutschland. Das kann auch im Einzelfall nachteilig sein, weil ganz andere Beweislastregeln gelten als in Deutschland. – Länge 32 sec.

Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de

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