O-Ton: Autoverkäufer haftet nicht für Angaben zur Umweltplakette

 Wenn ein Gebrauchtwagen zwar eine gelbe Umweltplakette hat, aber die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind – dann kann der Käufer den privaten Verkäufer nicht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen, entschied der Bundesgerichtshof. In dem Fall durfte das Auto nicht in Umweltzonen fahren. Käufer und Verkäufer hatten vereinbart: „Für das Fahrzeug besteht keine Garantie.“

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie einen Gewährleistungsausschluss von privat zu privat vereinbaren, dann sind Sie abgesichert. Es gibt ja auch Musterformulare für den Verkauf von privat an privat, die finden Sie zum Beispiel auf www.verkehrsanwaelte.de, wenn Sie sich den runterladen und ausfüllen – dann sind Sie auf der sicheren Seite. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen und die Muster unter www.verkehrsanwaelte.de

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